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Danazol Rezeptierung

Seit die Produktion von Danazol im letzten Jahr hier in Deutschland eingestellt wurde, gab und gibt es immer wieder Probleme mit dem Verschreiben des Mittels über die Auslandskrankenkasse, aber auch mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Ein betroffener Patient hat sich sehr intensiv schriftlich mit den Behörden, unter anderem mit der Beauftragen der Bundesregierung für Belange der Patientinnen und Patienten, Frau Helga Kühn-Mengel und der Firma Sanofi Aventis, auseinander gesetzt.

Wir möchten Ihnen hier das Ergebnis mitteilen:

Die Antwort der Firma Sanofi Aventis warum die Krankenkassen die Kosten des Medikamentes übernehmen müssen, lautet wie folgt:
Innerhalb des Wirtschaftraumes der Europäischen Union gelten keine Handelsbeschränkungen. Dies gilt auch für Arzneimittel. Insofern dürfen nach § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes Arzneimittel, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, importiert werden, wenn
  • sie im Herkunftsland vertrieben werden dürfen
  • sie von Apotheken bestellt werden
  • eine ärztliche Verschreibung vorliegt
Auf Danazol treffen all genannten Punkte zu, so dass sowohl dem Import des benötigten Arzneimittels als auch seiner Erstattung durch Ihre Krankenversicherung nichts im Wege stehen sollte.

Da Sanofi Aventis bis auf Weiteres keine erneute Vermarktung des Produkts in Deutschland plant, möchten wir Ihnen raten, Ihren behandelnden Arzt und ihre Krankenversicherung über die gesetzliche Möglichkeit des Einzelimports von Arzneimitteln zu informieren. Ihre Versicherung sollte der Erstattung zustimmen.

Bitte versuchen Sie, gerne unter Bezugnahme auf die obige Stellungnahme, Danatrol aus dem Ausland zu erhalten und auch die Erstattung von ihrer Krankenkasse zu bekommen.
 

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Letzte Aktualisierung am 16.10.2024
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